
SERMI für Behörden & öffentliche Einrichtungen teilt sich in zwei Gruppen:
1. Sie haben eine Umsatzsteuer-ID.
Dann können Sie bereits seit einiger Zeit Ihren Antrag für das SERMI-Zertifikat über unser Portal stellen.
Wählen Sie bitte innerhalb der Unternehmendaten die Rechtsform “Behörde/Öffentliche Einrichtung” aus, damit die vorgegebenen Nachweisdokumente hinterlegt werden können.
Alles was Sie dafür gegebenenfalls benötigen sind die Alternativdokumente zu den geforderten Nachweisdokumenten, die wir Ihnen hier erläutern.
2. Sie haben KEINE Umsatzsteuer-ID.
Dann haben Sie die folgenden Möglichkeiten eine Alternative zur Umsatzsteuer-ID einzugeben:
Die + Zeichen dienen nur der optischen Lesbarkeit und werden nicht mit eingegeben.
- Alternative 1: DE + OE + betriebliche Steuernummer (letzten 7 Ziffern)
z.B.DEOE1234567 - Alternative 2: DE + OE + IBAN (letzten 7 Ziffern)
z.B.DEOE7654321
Für die Behörde/ Institution und vertretungsberechtigte Person (VP)
Haben Sie die Möglichkeit das originär geforderte Nachweisdokument (links) einzureichen, ist dies der aufgeführten Eigenerklärung (rechts) vorzuziehen.
Nachweisdokument | Alternativdokument |
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Für alle Personen, die ein SERMI-Zertifikat beantragen
Von allen Personen, die ein SERMI-Zertifikat beantragen, werden folgende Nachweise benötigt:
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Die Formblätter für die benötigten Eigenerklärungen schicken wir Ihnen gerne per E-Mail zu.
Senden Sie uns dafür eine E-Mail mit dem Betreff „Eigenerklärung Behörden“.
Hinweis
Bei der Registrierung im SERMA-Portal ist es zwingend erforderlich die Rechtsform „Behörde/ öffentliche Einrichtung“ auszuwählen,
ansonsten ist es nicht möglich die Eigenerklärungen zu hinterlegen.
Der Ablauf der Antragstellung bleibt gleich. Schauen Sie hierzu einfach in den Bereich Antragstellung.
Haben Sie noch Fragen? Oder können wir Ihnen bei etwas helfen? Kontaktieren Sie uns gerne.